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   VG Bayreuth, 16.03.2021 - B 1 K 20.1441   

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VG Bayreuth, 16.03.2021 - B 1 K 20.1441 (https://dejure.org/2021,15806)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 16.03.2021 - B 1 K 20.1441 (https://dejure.org/2021,15806)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 16. März 2021 - B 1 K 20.1441 (https://dejure.org/2021,15806)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayVwVfG Art. 49; FZV § 16
    Widerruf von roten Dauerkennzeichen, Überlassung für einen längeren Zeitraum keine Probefahrt, Eintragung im Fahrtenbuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Augsburg, 07.07.2015 - Au 3 K 15.22

    Zuteilung von roten Dauerkennzeichen; Widerruf; Zuverlässigkeit (verneint);

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.03.2021 - B 1 K 20.1441
    Die Zuverlässigkeit ist in Anbetracht dieses Schutzzwecks regelmäßig in Frage zu stellen, wenn entweder gegen einschlägige Vorschriften im Umgang mit dem roten Kennzeichen verstoßen wurde oder Verstöße gegen Verkehrsvorschriften bzw. Strafvorschriften vorliegen, die ihrerseits eine missbräuchliche Verwendung von roten Dauerkennzeichen vermuten lassen, oder wenn hinsichtlich des ordnungsgemäßen Führens des Gewerbebetriebs sonstige Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten zutage treten, die eine derartige Vermutung begründen (VG Augsburg, U.v. 7.7.2015 - Au 3 K 15.22 - juris unter Zitierung folgender Rechtsprechung: OVG NW, B.v. 10.4.2012 - 8 B 209/12 - juris Rn. 4 f.; B.v. 4.11.1992 - 13 B 3083/92 - NVwZ-RR 1993, 218 - juris Rn. 7-15; VG Augsburg, U.v. 19.5.2009 - Au 3 K 08.1437 - juris Rn. 22; U.v. 20.2.2009 - Au 3 K 08.1399 - juris Rn. 23; VG Ansbach, B.v. 5.7.2013 - AN 10 S 13.985 - juris Rn. 23).

    Im Interesse der öffentlichen Sicherheit, deren Schutz der Widerruf der Zuteilung nach § 16 Abs. 2 FZV bezweckt, sind diese Folgen des Widerrufs vom Kläger jedoch hinzunehmen (VG Augsburg, U.v. 7.7.2015 - Au 3 K 15.22 - juris).

    Ein Absehen vom Widerruf in Ausübung behördlichen Ermessens würde eine außergewöhnliche Interessenlage des Betroffenen voraussetzen, die das öffentliche Interesse am Widerruf überwiegen würde (VG Augsburg, U.v. 7.7.2015 - Au 3 K 15.22 - juris, VG Stade, U.v. 12.2.2018 - 1 A 364/16 - juris; Dauer in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage; 2019, Rn. 15 zu § 16 FZV).

  • VGH Bayern, 07.12.2009 - 11 ZB 09.1659

    Widerruf der Zuteilung von roten Kennzeichen; nicht mehr gegebene Zuverlässigkeit

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.03.2021 - B 1 K 20.1441
    Dies stelle keine Überlassung für eine Probefahrt dar, sondern einen Verstoß gegen die Bedingungen für die Verwendung von roten Kennzeichen (BayVGH, B.v. 7.12.2009, - 11 ZB 09.1659).

    Es handle sich vielmehr um einen Verstoß gegen die Bedingungen für die Verwendung eines roten Kennzeichens, der die Annahme der Unzuverlässigkeit rechtfertige (BayVGH, B.v. 28.7.2009 - 11 ZB 09.742 und B.v. 7.12.2009 - 11 ZB 09.1659 - juris).

  • VG Bayreuth, 05.01.2021 - B 1 S 20.1440

    Widerruf eines roten Kennzeichens, Eintragung im Fahrtenbuch, Beobachtungen

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.03.2021 - B 1 K 20.1441
    Gleichzeitig wurde um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht (B 1 S 20.1440).

    Im Verfahren B 1 S 20.1440 trug der Beklagte vor, dass der Kläger vor Bescheidserlass mit Schreiben vom 14. September 2020 angehört worden sei.

  • VG Kassel, 13.08.2015 - 1 L 894/15

    Widerruf der Zuerteilung von "roten Kennzeichen"

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.03.2021 - B 1 K 20.1441
    Die Vorschrift ist analog im Falle eines Widerrufs vor regulärem Fristablauf anzuwenden (VG Kassel, B.v 13.8.2015 - 1 L 894/15.KS - juris).
  • VG Stade, 12.02.2018 - 1 A 364/16

    Ermessen; rote Kennzeichen; Widerruf; Zuverlässigkeit

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.03.2021 - B 1 K 20.1441
    Ein Absehen vom Widerruf in Ausübung behördlichen Ermessens würde eine außergewöhnliche Interessenlage des Betroffenen voraussetzen, die das öffentliche Interesse am Widerruf überwiegen würde (VG Augsburg, U.v. 7.7.2015 - Au 3 K 15.22 - juris, VG Stade, U.v. 12.2.2018 - 1 A 364/16 - juris; Dauer in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage; 2019, Rn. 15 zu § 16 FZV).
  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.03.2021 - B 1 K 20.1441
    Die Frist beginnt erst dann zu laufen, wenn der Behörde alle für ihre Entscheidung maßgeblichen Tatsachen und Umstände bekannt sind einschließlich der für eine Ermessensentscheidung wesentlichen Umstände (vgl. BVerwGE 70, 356 ff.).
  • VG Koblenz, 24.09.2015 - 5 L 794/15

    Rotes Kennzeichen zu Recht entzogen

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.03.2021 - B 1 K 20.1441
    In der Gesamtschau ist die Entscheidung des Beklagten, wonach der Kläger als nicht mehr zuverlässig i.S.v. § 16 Abs. 2 Satz 1 FZV anzusehen ist, nicht zu beanstanden (vgl. hierzu auch VG Koblenz, B.v. 24.9.2015 - 5 L 794/15.KO - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.1992 - 13 B 3083/92

    Rote; Dauerkennzeichen; Ausgabe; Zuverlässigkeit; Kennzeichen; Rote Nummern;

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.03.2021 - B 1 K 20.1441
    Die Zuverlässigkeit ist in Anbetracht dieses Schutzzwecks regelmäßig in Frage zu stellen, wenn entweder gegen einschlägige Vorschriften im Umgang mit dem roten Kennzeichen verstoßen wurde oder Verstöße gegen Verkehrsvorschriften bzw. Strafvorschriften vorliegen, die ihrerseits eine missbräuchliche Verwendung von roten Dauerkennzeichen vermuten lassen, oder wenn hinsichtlich des ordnungsgemäßen Führens des Gewerbebetriebs sonstige Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten zutage treten, die eine derartige Vermutung begründen (VG Augsburg, U.v. 7.7.2015 - Au 3 K 15.22 - juris unter Zitierung folgender Rechtsprechung: OVG NW, B.v. 10.4.2012 - 8 B 209/12 - juris Rn. 4 f.; B.v. 4.11.1992 - 13 B 3083/92 - NVwZ-RR 1993, 218 - juris Rn. 7-15; VG Augsburg, U.v. 19.5.2009 - Au 3 K 08.1437 - juris Rn. 22; U.v. 20.2.2009 - Au 3 K 08.1399 - juris Rn. 23; VG Ansbach, B.v. 5.7.2013 - AN 10 S 13.985 - juris Rn. 23).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2012 - 8 B 209/12

    Widerruf der Zuteilung der roten Kennzeichen zur wiederkehrenden betrieblichen

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.03.2021 - B 1 K 20.1441
    Die Zuverlässigkeit ist in Anbetracht dieses Schutzzwecks regelmäßig in Frage zu stellen, wenn entweder gegen einschlägige Vorschriften im Umgang mit dem roten Kennzeichen verstoßen wurde oder Verstöße gegen Verkehrsvorschriften bzw. Strafvorschriften vorliegen, die ihrerseits eine missbräuchliche Verwendung von roten Dauerkennzeichen vermuten lassen, oder wenn hinsichtlich des ordnungsgemäßen Führens des Gewerbebetriebs sonstige Auffälligkeiten und Unregelmäßigkeiten zutage treten, die eine derartige Vermutung begründen (VG Augsburg, U.v. 7.7.2015 - Au 3 K 15.22 - juris unter Zitierung folgender Rechtsprechung: OVG NW, B.v. 10.4.2012 - 8 B 209/12 - juris Rn. 4 f.; B.v. 4.11.1992 - 13 B 3083/92 - NVwZ-RR 1993, 218 - juris Rn. 7-15; VG Augsburg, U.v. 19.5.2009 - Au 3 K 08.1437 - juris Rn. 22; U.v. 20.2.2009 - Au 3 K 08.1399 - juris Rn. 23; VG Ansbach, B.v. 5.7.2013 - AN 10 S 13.985 - juris Rn. 23).
  • VGH Bayern, 28.10.2015 - 11 ZB 15.1618

    Zulassungsverfahren, Dauerkennzeichen, Unzuverlässigkeit, Fahrzeug

    Auszug aus VG Bayreuth, 16.03.2021 - B 1 K 20.1441
    Die Hinweise zur Verwendung der roten Kennzeichen auf der Rückseite des vorgelegten Fahrzeugscheinhefts weisen ausdrücklich auf die Pflichten aus § 16 Abs. 2 FZV hin (vgl. hierzu BayVGH, B. v. 28.10.2015 - 11 ZB 15.1618 - juris Rn. 18).
  • VGH Bayern, 28.07.2009 - 11 ZB 09.742

    Widerruf der Zuteilung eines roten Kennzeichens; nicht mehr gegebene

  • VG Augsburg, 19.05.2009 - Au 3 K 08.1437

    Rotes Kennzeichen; Widerruf; Unzuverlässigkeit

  • VG Augsburg, 20.02.2009 - Au 3 K 08.1399

    Rotes Kennzeichen; Widerruf; Unzuverlässigkeit

  • VG Köln, 22.09.2022 - 18 L 1219/22
    vgl. VGH München, Beschluss vom 28. Juli 2009 - 11 ZB 09.742 - juris Rn. 9; VG Bayreuth, Gerichtsbescheid vom 16. März 2021 - B 1 K 20.1441 - juris Rn. 39.
  • VG Bayreuth, 05.01.2021 - B 1 S 20.1440

    Widerruf eines roten Kennzeichens, Eintragung im Fahrtenbuch, Beobachtungen

    Gegen diesen am 14. November 2020 bekannt gegebenen Bescheid ließ der Antragsteller mit einem am gleichen Tag eingegangenen Schriftsatz vom 14. Dezember 2020 Klage erheben (B 1 K 20.1441) und beantragen,.
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